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Recht

Privatrecht

Wann kommt ein Vertrag zustande? Wer haftet, wenn die Lieferung ausbleibt? Privatrecht heißt Denken in Anspruchsgrundlagen – BWLFuchs bringt dir das Schema bei, mit dem du jeden Fall löst.

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Die Herausforderung

Darum fällt es vielen schwer

Denken in Anspruchsgrundlagen

Wer will was von wem woraus? Ohne dieses Schema verläuft man sich im BGB.

Gesetzessprache

Willenserklärung, Rechtsgeschäft, Verzug: Begriffe, die präzise gemeint sind – und genau so geprüft werden.

Regel, Ausnahme, Rückausnahme

Die Reihenfolge der Prüfung entscheidet über das Ergebnis – wer sie verwechselt, löst den falschen Fall.

Lerninhalte

Das lernst du

Jedes Thema in kleine, interaktive Lerneinheiten zerlegt – und es kommen laufend neue dazu.

Willenserklärung & Vertragsschluss Stellvertretung Anfechtung Allgemeine Geschäftsbedingungen Leistungsstörungen (Verzug, Unmöglichkeit) Kaufvertrag & Gewährleistung Verjährung Deliktsrecht (§ 823 BGB)
Recht

So lernst du mit BWLFuchs

Kurze Fälle, sofortiges Feedback und Foxxy als KI-Tutor: Du beantwortest eine Frage, siehst direkt, ob es stimmt – und verstehst das Warum. Genau die aktive Anwendung, die in der Klausur zählt.

Fall in der App lösen

Anna bestellt in einem Onlineshop einen Laptop für 899 €. Der Shop bestätigt per E-Mail den Eingang der Bestellung. Ist damit ein Kaufvertrag zustande gekommen?

Nein – noch nicht
Ja

Foxxy KI · Erklärung

Richtig. Das Angebot im Shop ist regelmäßig nur eine Aufforderung, selbst ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Annas Bestellung ist das Angebot (§ 145 BGB). Eine bloße Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme – der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Shop annimmt, etwa durch Versandbestätigung oder Lieferung.

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