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Recht
Privatrecht
Wann kommt ein Vertrag zustande? Wer haftet, wenn die Lieferung ausbleibt? Privatrecht heißt Denken in Anspruchsgrundlagen – BWLFuchs bringt dir das Schema bei, mit dem du jeden Fall löst.
Die Herausforderung
Darum fällt es vielen schwer
Denken in Anspruchsgrundlagen
Wer will was von wem woraus? Ohne dieses Schema verläuft man sich im BGB.
Gesetzessprache
Willenserklärung, Rechtsgeschäft, Verzug: Begriffe, die präzise gemeint sind – und genau so geprüft werden.
Regel, Ausnahme, Rückausnahme
Die Reihenfolge der Prüfung entscheidet über das Ergebnis – wer sie verwechselt, löst den falschen Fall.
Lerninhalte
Das lernst du
Jedes Thema in kleine, interaktive Lerneinheiten zerlegt – und es kommen laufend neue dazu.
So lernst du mit BWLFuchs
Kurze Fälle, sofortiges Feedback und Foxxy als KI-Tutor: Du beantwortest eine Frage, siehst direkt, ob es stimmt – und verstehst das Warum. Genau die aktive Anwendung, die in der Klausur zählt.
Anna bestellt in einem Onlineshop einen Laptop für 899 €. Der Shop bestätigt per E-Mail den Eingang der Bestellung. Ist damit ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Foxxy KI · Erklärung
Richtig. Das Angebot im Shop ist regelmäßig nur eine Aufforderung, selbst ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Annas Bestellung ist das Angebot (§ 145 BGB). Eine bloße Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme – der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Shop annimmt, etwa durch Versandbestätigung oder Lieferung.